GENUSSRECHTE – PROKON ,FUTURE BUISINESS, PROSAVUS UND ANDERE

GENUSSRECHTE - PROKON , FUTURE BUISINESS, PROSAVUS UND ANDERE Das Mitglied des " ANLEGERSCHUTZANWÄLTE E.V. " Michael Gelhard,Paderborn, warnte betroffene Kapitalanleger bereits 2013: Genussrechte sind nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um schuldrechtliche Beteiligungsrechte, die sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können. In den meisten Fällen wird eine feste Grundverzinsung vorgesehen verbunden mit einem Rückzahlungsversprechen. Werden die Genussrechte verbrieft, spricht man von einem Genussschein. Die Ausgestaltung kann von jedem Ausgeber von Genussscheinen individuell gestaltet werden. Genussrechte können aber kein Mitwirkungsrecht an der Geschäftsführung eines Unternehmens und auch kein Stimmrecht für den Inhaber begründen. Das von Anlegern auf die Genussrechte gezahlte Kapital hat…

WeiterlesenGENUSSRECHTE – PROKON ,FUTURE BUISINESS, PROSAVUS UND ANDERE