Reduzierung des Selbstbehaltes bei eheähnlicher Gemeinschaft möglich
Reduzierung des Selbstbehaltes bei eheähnlicher Gemeinschaft möglich Unterhaltsverpflichtete Elternteile haben möglicherweise trotz geringen Einkommens eine Barunterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Lebt der Verpflichtete mit einem neuen Partner zusammen, von dem er Versorgungsleistungen erhält, führt dies möglicherweise zu einer Zahlungspflicht, ggf. zu einer erhöhten Zahlungspflicht gegenüber dem Minderjährigen. Der Selbstbehalt bei Erwerbstätigen liegt ab 01.01.2011 bei 950,- €. Verfügt der Partner über „gutes Einkommen", wirkt sich dies reduzierend auf den Selbstbehalt des Verpflichteten aus.