IMMOBILIENFINANZIERUNG MIT BAUSPARVERTRAG

Immobilienkredite werden häufig mit „Ansparverträgen“ kombiniert.

Das kann zum Beispiel ein klassischer Lebensversicherungsvertrag oder ein Bausparvertrag sein.

Das „Finanzierungssystem“ funktioniert in der Art, dass der Immobilienkredit als Darlehen für den Kauf der Immobilie während der Laufzeit nicht mit Tilgungsleistungen des Kreditnehmers bedient wird. Der Kreditnehmer zahlt nur Zinsen auf diese Darlehensschuld an die kreditgebende Bank.
Gleichzeitig mit der Baukreditaufnahme wird ein „Ansparvertrag“ in Form eines Lebensversicherungs- oder eines Bausparvertrages abgeschlossen, der alleine der Tilgung des Bank – Baukredites dienen soll. Damit hat der Verbraucher jedenfalls einmal 2 Verträge laufen, die er unabhängig voneinander bedienen muss.

Die Vertragsgestaltung ist so, dass z.B. der Bausparvertrag in gleicher Höhe abgeschlossen wird, wie der Baukredit. Bei „Zuteilungsreife“, also Erreichen des vorläufigen Sparzieles eines Bausparvertrages soll die Bausparsumme komplett als Tilgung des Kredites eingesetzt werden. Danach bleibt im Idealfall der vollständigen Tilgung des Bankkredites die Weiterzahlung mit Zins und Tilgung an die Bausparkasse. Die Zuteilungsreife der Bausparsumme bedeutet nicht, dass die fällige Kreditsumme bereits im Bausparvertrag angespart wäre.
Da beide Verträge – Baukredit und Bausparvertrag – eng miteinander „verzahnt“ sind, ist sehr auf die effektiven Kosten des Konstruktes zu achten. Nicht immer spiegelt die Effektivzinsangabe der Anbieter die
tatsächlich aufzubringenden Kosten wider. Wesentlich für den Kreditnehmer ist nämlich, dass die angegebenen Effektivzinsen nicht die Aufwendungen in Form der Bausparbeiträge berücksichtigen. Ausserdem ist sehr zu beachten, dass die Verzinsung des Bausparguthabens in Zeiten des Niedrigzinses erheblich unter den Kreditzinsen liegt. Das wirkt sich bei langen Laufzeiten deutlich nachteilig für den Bauspar- Immobilienkreditnehmer aus.

Bei allem ist kostenmäßig zusätzlich in der Vergleichsberechnung auch die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag zu berücksichtigen.

Vergleichbare Berechnungen sind bei der Finanzierung über eine Lebensversicherung als Tilgungsmittel anzustellen.
Auch hier gibt es für den Darlehensnehmer 2 Verträge, die gleichzeitig zu bedienen sind. In diesen Fällen stellt sich die Frage nach einer lohnenden Verzinsung des Ansparguthabens gegenwärtig ganz akut.

Zinsgewinne reichen an Zinsverpflichtungen wohl auch längerfristig nicht mehr annähernd heran.

Rechtsanwalt Vogelskamp berät Kreditnehmer bei Fragen oder in Problemsituationen in allen Kreditangelegenheiten, dazu zählen die Bereiche Widerruf eines Darlehens, Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditkündigungen.