Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter im Regelfall das alleinige Sorgerecht. Nun hat das OLG Braunschweig entschieden, dass ein nichtehelicher Vater gleichwohl gemeinsam mit der Kindsmutter das Sorgerecht ausüben kann. Das zuständige Familiengericht hat zu Gunsten des Kindesvaters entschieden, dass es auf den entgegenstehenden Willen der Kindsmutter nicht ankomme, sondern vielmehr die Interessen des Kindes und das Kindeswohl bei einer Entscheidung über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts im Vordergrund steht. So führt das Gericht in seinen Entscheidungsgründen aus, dass eine gleichberechtigte Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern vorhanden sein sollte. Sei hingegen eine solche nicht gegeben, diene das gemeinsame Sorgerecht auch nicht dem Kindeswohl.

Für die Kindeseltern ist daher in jedem einzelnen Fall eine gründliche Prüfung und Analyse der Situation im Hinblick auf die Auswirkungen des Umganges miteinander zu Fragen der Erziehung und Entscheidungen für das Kind erforderlich.

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