EXCALIBUR TATARELIS – NEUER ÄRGER FÜR ALTE KUNDEN

Die altbekannte Vermitllerfirma von „Nettopolicen“ , Excalibur Tatarelis und Partner KG hat, wie nun viele meiner Mandanten bundesweit erfahren mussten angebliche Ansprüche an eine Firma CCC VERMÖGENSVERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH übertragen. Eine Münchener Anwaltskanzlei fordert nun massiv in vielen Fällen die Zahlung der Vermittlergebühren aus den teilweise mehr als 10 Jahre zurückliegenden Vertragsabschlüssen.

Rechtsanwalt Vogelskamp rät seinen Mandanten von jeglicher Zahlung ab. In der Regel ist nämlich zweifelhaft, on die „Kunden“ der Firma ordnungsmäß über ihr Widerrufsrecht solcher Verträge, die oft in einer Haustürsituation geschlossen wurden, belehrt worden sind. Ist das nicht der Fall, so kann ein Widerruf wegen der teils langen Laufzeiten der Verträge auch heute noch möglich sein. Folge: Keine Zahlungspflicht.

Das Landgericht Wuppertal hat darüberhinaus die Sittenwidrikeit solcher Verträge bei einseitiger Übervorteilung des „Kunden“ angenommen. Auch in diesen Fällen wäre seitens der „Kunden“nichts mehr zu zahlen. Schliesslich bleibt in jedem Einzelfalle zu prüfen, ob nicht Verjährung der Uraltforderungen zwischenzeitlich eingetreten ist.

Rechtsanwalt Vogelskamp berät und vertritt mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der „Nettopolicen“ Mandanten in ganz Deutschland.