DSW Immobilienfonds Niederlande 5 GmbH & Co. KG – Immobilienfonds mit schwachem Fundament

Zu Anfang sah es gut aus mit dem Immobilienfonds Niederlande 5, wie wir anlässlich der Überprüfung für geschädigte Mandanten feststellen konnten.

Im Verlaufe der Jahre seit der Auflage des Fonds in 2004 bröckelte die Stabilität und schließlich wurden die prospektierten Ausschüttungen im Jahre 2011 plötzlich und unerwartet erheblich reduziert. Die Irritation der Anleger wurde schließlich noch gesteigert, als im Jahre 2012 nur noch 1 % des Kapitals zur Ausschüttung kam, obwohl durchgehend 8 % zugesagt waren. Auch die Zahlen des Zweitmarkts, die den Handelswert des Fonds angeben, zeigten in 2013 einen erschreckenden Handelswert von zuletzt 12 % des Ausgabewertes. Der DSW Immobilienfonds Niederlande 5 GmbH & Co. KG, wurde sowohl von namenhaften Banken, als auch von einem deutschlandweit tätigen Vermittlungsunternehmen beraten und vermittelt. Dabei haben die hier vertretenen Anleger durchgehend vorab mitgeteilt, dass sie nicht über Vergütungen und Provisionen, welche die Vermittler vom Emittenten für die Vermittlung erhalten haben, aufgeklärt wurden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Banken jedenfalls verpflichtet, erhaltene Vergütungen für die Vermittlung ungefragt dem Anlageinteressenten offenzulegen. Dabei spielt zunächst die Höhe der Vergütung keine Rolle in Bezug auf die grundsätzliche Aufklärungspflicht. Die nicht bankgebundenen Vermittler derartiger Kapitalanlagen nur bei erhöhten Provisionen zur Offenlegung verpflichtet. Da auch nach hiesiger Einschätzung in dem Prospektmaterial des genannten Fonds keine Mitteilungen über die Zahlung von Vergütungen an eine Bank vorgenommen sind, dürfte es sehr wohl Chancen für die Anleger geben, gegenüber der vermittelnden Bank Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen.

Der genannte Fonds beschäftigte sich mit dem Erwerb und der Vermietung von Bürogebäuden in den Niederlanden und verwies im Rahmen seiner Prospektzusagen auf langjährige Mietgarantien kompetenter Mieter. Der Fondsbetreiber erklärt den zwischenzeitlichen Niedergang des Wertes des Fonds damit des drohenden Verlustes für die Anleger mit dem erwarteten Ausfall im Bereich der Mietgarantien. Dabei fragt es sich im Ergebnis aber sehr wohl, ob nicht derartige Mieterausfälle von Anfang an hätten realistisch eingeschätzt werden müssen. Es zeigt sich einmal mehr, dass hochtragende Einschätzungen und langjährige Renditezusagen seitens der Emittentin im Rahmen von Prospektmaterial kritisch hinterfragt werden müssen.

Wer als Anleger sich von dieser Kapitalanlage trennen möchte ohne dass erheblicher Schaden entsteht, sollte einen spezialisierten Fachanwalt mit der Überprüfung seiner Rechte beauftragen. Wir sind gerne bereit interessierte Anleger in der Sache zu beraten und ggf. im Rahmen der Rechtsverfolgung zu vertreten.