DS-Rendite-Fonds Nr. 101 Life Value I GmbH & Co. KG
Wir stellen in unserer Fallbearbeitung zunehmend im Bereich von ,,Lebensversicherungsfonds“ Bestands- und Finanzschwächen fest. Namenhafte Emissionshäuser legen seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts Fonds auf, die bestehende Lebensversicherungen vorwiegend in den USA, aber auch Großbritannien auf dem sogenannten Zweitmarkt erwerben. Dass es sich dabei um risikobehaftete Geschäfte handeln musste, war den Insidern früh erkennbar. So basiert zum Beispiel der DS-Rendite-Fonds Nr. 101 Life Value I GmbH & Co. KG des Emissionshauses Dr. Peters in Dortmund auf Kauf und Verwaltung eines Portfolios aus US-Risikolebensversicherungen, die auf dem gesetzlich geregelten Zweitmarkt in der USA erworben wurden. Es zeigt sich, dass die Anleger dabei hochriskant eingestiegen sind. Auf die enormen Risiken hätten sie außerhalb eines Prospektes von den jeweiligen Anlageberatern im Speziellen hingewiesen werden müssen.
Gerade hatte auch bei dem DS-Rendite-Fonds Nr. 101 die Gesellschafterversammlung in Dortmund stattgefunden. Hier ging es um das Überleben des Fonds und es war zu entscheiden, ob der Gesellschaft weiteres Geld aus dem Kreise der Gesellschafter zur Verfügung gestellt wird. Die Beschlüsse sind eindeutig für eine Kapitalerhöhung gefasst worden. Diese Erhöhung wird aber zu einem Wertverlust bei den bisherigen Anteilen führen, da nun mehr Eigenkapital in der Gesellschaft vorhanden ist und jeder nun einen anderen prozentualen Anteil an der Gesellschaft haben wird. Es zeigt sich damit deutlich, dass es sich bei dieser Art der Kapitalanlage um ein risikoreiches Produkt handelt, dass man einem kaum hätte empfehlen dürfen.
Es verwundert, dass zum Beispiel Stadtsparkassen derartige Kapitalanlagen ihren Kunden auf breiter Basis empfohlen haben. Wir bearbeiten derartige Fälle. In einem Falle wurde einer verwitweten Rentnerin diese Kapitalanlage von ihrem Kundenberater einer westdeutschen Stadtsparkasse empfohlen. Dabei will die Kundin deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass die Investition als Altersvorsorge zu erfolgen habe. Die schließlich getätigte riskante Anlage kam in diesem Falle aus sicherem Kapital, welches abgelaufen war.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die oben angesprochenen Kapitalanlagen nach einhelliger Rechtsprechung nicht diesen Sicherungszweck einer Altersvorsorge oder Rentenergänzung aufweisen. Insbesondere bei Lebensversicherungen auf dem US-Markt sind die ständig veränderbaren Währungskurse zu beachten. Allgemein gilt, berücksichtig man die Rendite bei Lebensversicherungen, dass mit zunehmender Lebenserwartung der Bevölkerung Auszahlungsprognosen ins Wanken geraten. Vorsicht ist deshalb gerade auf diesem Anlagesektor geboten.
Sollten Sie Beratungsbedarf im Bereich dieser Fondsanlagen auf dem Zweitmarkt erworbenen Lebensversicherungspolicen haben, stehen wir Ihnen zur Seite.