DS-Fonds Nr. 101 Life Value I – Zocken auf den Tod?

Ende 2003/Anfang 2004 wurde der DS-Fonds Nr. 101 Life Value I durch das Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG aufgelegt.

Mit diesem Fonds sollten ca. 150 Lebensversicherungen auf dem amerikanischen Markt über ein kompliziertes Treuhandmodell erworben werden. Die Komplexität ergibt sich daraus, dass nur amerikanische Gesellschaften in den Erwerb und die Verwaltung der Policen eingebunden sind. Diese Gesellschaften wurden durch den Emittenten als Experten dargestellt.

Leider hat sich die Expertise wohl nicht eingestellt. Denn anders ist nicht zu erklären warum den Anlegern nun endgültig offenbart wird, dass mit der Realisierung des Anlageziels enorme Schwierigkeiten verbunden sind, die, unserer Meinung nach, zu einem erheblichen Verlust bis hin zum Totalverlust der Beteiligung führen können. Seitens der Fondsgeschäftsführung wird nun von den Anlegern verlangt, dass sie nicht nur weiterhin keine Ausschüttungen erhalten sollen, sondern auch noch, dass eine Kapitalerhöhung nötig ist, um den Fonds vor einem Untergang zu retten.

Nicht klar ist, ob nicht auch noch eine Rückzahlung der Ausschüttungen droht, da diese evt. nicht aus den Gewinnen gezahlt wurden. Das ist umso ärgerlicher, da man als Anleger bereits vom Konzept her auf eine Ausschüttung im Beitrittsjahr verzichtet hatte. Dieses im Glauben das diene der Sicherheit. Selbst bei einem einfachen Sparbuch erhält der Sparer ab dem ersten Tag anteilig seine Zinsen.

Bei dem Produkt der Lebensversicherungsfonds handelt es sich nicht um eine einfache Kapitalanlage, wie ein Sparbuch. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung die einer ausführlichen Beratung im Vorfeld bedarf. Insbesondere dann, wenn es sich um die erste Beteiligung dieser Art handelt.

Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich bei der Schieflage um ein hausgemachtes Problem. Hier waren wohl die Prognoserechnungen zu optimistisch. Anders lässt sich nicht erklären, warum auch in anderen Fonds der Dr. Peters-Gruppe finanzielle Schwierigkeiten auftraten auch wenn es sich um andere Produktgruppen handelt.

Unsere Überprüfung hat ergeben, dass die Höhe der zu zahlenden Provisionen, also der weichen Kosten, für den Anleger missverständlich dargestellt wurde und damit auf seine Entscheidungsfindung Einfluss hatte. Dieses kann zu Schadensersatzansprüchen führen, wobei der Prüfung des Einzelfalls Vorrang einzuräumen ist.