Das neue P-Konto und seine Probleme
Seit dem 1.7.2010 gibt es einen vereinfachten Schuldnerschutz gegen Kontopfändungen.
Ohne Einschaltung des Gerichts ist es durch eine Vereinbarung mit der kontoführenden Bank ein Girokonto in Höhe der Pfändungsfreigrenze von Vollstreckungen freizuhalten.
Hervorzuheben ist aber, dass sich solch ein „P-Konto“ nicht für jeden eignet. Es können sich insbesondere Probleme bei der Einschätzung der Bonität durch die Bank ergeben, was zu Nachteilen für den einzelnen Kunden führen kann.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen (AGB-Banken und AGB-Sparkassen) erlauben Eingriffe in bestehende Verträge bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse.
Eine zu frühe Umstellung kann „gefährlich“ sein.