Commerzbank zu DEGI International von kompetenter Stelle belehrt
In einem Schlichtungsverfahren der Ombudsfrau privater Banken wurde der Commerzbank die Rückabwicklung des Ankaufes von DEGI International Fondsanteilen über mehr als 200.000 ,- EUR zugunsten hier vertretener Mandanten anempfohlen. Eine klare, teilweise unstreitig gestellte, Falschberatung wurde der Bank fachlich einwandfrei nachgewiesen.
Es wurde seitens der Ombudsfrau in nicht zu übertreffender Klarheit im Rahmen der Begründung dargelegt, dass die Werbung der Berater und damit letztendlich der Bank mit dem Begriff „mündelsicher“ in Bezug auf den Erwerb von Immobilienfonds, auch offener, unzulässig und schlichtweg falsch ist. Diese falsche Qualifikation der Kapitalanlage DEGI International durfte gegenüber den hier vertretenen Anlegern nicht verwendet werden.
Folge: Schadensersatzpflicht der Bank zu 100%.
Es gelingt der Ombudsfrau sicher und nachvollziehbar nachzuweisen, dass die Berufung der Commerzbank auf anzweifelbare Urteile verschiedener Amtsgerichte juristisch unhaltbar ist.
Der Begriff der „Mündelsicherheit“ ist eindeutig dem Gesetz zu entnehmen und nicht annähernd auf offene Fonds anzuwenden. Das musste im Interesse tausender Anleger von kompetenter, objektiver Stelle einmal klipp und klar festgestellt werden!
In Ansehung dieser falschen Basisdarstellung der Kapitalanlage in Prospekten und Einzelberatungen musste die Ombudsfrau im Schlichtungsverfahren nicht einmal eingehen auf unsere weiteren Vorwürfe gegen die Bank in Bezug auf nicht offen gelegte Provisionen und Vergütungen, des weiteren der fehlenden Warnung an den Anleger über die Möglichkeit der Schliessung des offenen Fonds DEGI International. Auch spätere Halteempfehlungen eines Bankberaters, die wir für unverantwortlich gehalten haben, treten demgegenüber zurück.
Eine klare, erfrischende, unverbogene Entscheidung der Ombudsfrau, die nicht nur unseren Mandanten,sondern auch vielen weiteren Anlegern in DEGI International wieder Hoffnung gibt.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Commerzbank mit Vernunft reagiert und sich ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst wird und ohne Wenn und Aber der wegweisenden „menschlichen “ Entscheidung der Ombudsfrau folgen wird.
Wir werden detailliert über die Haltung der Commerzbank zu diesem Schlichtungsspruch in der Öffentlichkeit berichten. (Schlichtungsstelle privater Banken -Aktenzeichen M 250/11)