DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG verliert eigene Klage

Das Amtsgericht Essen hat eine gegen unsere Mandantin angestrengte Klage abgewiesen.

Die DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG reicht zur Zeit deutschlandweit Klagen gegen Anleger ein. Hintergrund ist, dass viele Anleger ihre Zahlungen, nach unserer Auffassung zu Recht, eingestellt haben, da die Entwicklung dieses Fonds mehr als fragwürdig ist. Ausschlaggebend ist der Zusammenbruch der Privatbank Reithinger.

Der einzelne Anleger sieht sich nun zwei Gläubigern gegenüber, nämlich dem Fonds und dem Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger.

Der Fonds versucht nun die nicht erbrachten Raten für die vertragliche Einlage einzufordern. Diesem Ansinnen haben wir im Falle unserer Mandantin einen Riegel vorgeschoben. Wir gehen davon aus, dass sie nicht die einzige ist. Grund dafür ist, dass unsere Mandantin noch bis zum heutigen Tag zum Widerruf berechtigt war, da ihr keine wirksame Widerrufsbelehrung erteilt wurde.

Gerne prüfen wir auch in ihrem Fall die Erfolgsaussichten einer Abwehr von Ansprüchen.