DEGI International

Die Allianz und die Dresdner Bank (jetzt Commerzbank AG) warben in Prospekten für den damals noch offenen Immobilienfonds DEGI International. In Schaubildern wurde von den Beratern „satter“ Gewinn zur Kapitalanlage prognostiziert. Die Anlageklasse wurde auch von den Beratern der Dresdner Bank als „sicherheitsorientiert“ dargelegt. Uns liegt Prospektmaterial vor, wonach diese Kapitalanlage als „mündelsicher“ (gemäß Entscheidung des Amtsgerichts Jena vom 29.11.2004) bezeichnet wurde.

Heute sieht die Welt für die Anleger insbesondere für diejenigen, die diese Kapitalanlage als „Altersvorsorge“ erwarben, düster aus.

Schließung des einstmals offenen Fonds reiht sich an Schließung. Die Werte stürzen ab, berücksichtigt man die Bewertung an der Börse.

Die erste Schließung erfolgte am 30.10.2008. An diesem Tag wurde die Anteilrücknahme durch den Emittenten ausgesetzt. Der ursprüngliche Vorteil solcher Kapitalanlagen war die jederzeitige Veräußerbarkeit. Dies war damit den Anlegern genommen. Nach einer Öffnung ab dem 30.01.2009, erfolgte die zweite Schließung zum 16.11.2009. Diese wurde dann verlängert bis zum 16.11.2011. Wie es danach weitergeht steht in den Sternen. Nach unserer Ansicht fallen die Werte dieser Kapitalanlage mit jeder Schließung und der anhaltenden Nichtveräußerbarkeit. Ob nochmals eine Öffnung erfolgt und zu welchem Wert weiß heute keiner. Die Prognosen stehen nach den langen Schließungszeiträumen schlecht. Noch schlechter dürfte das Ergebnis für die Anleger ausfallen, wenn es nicht mehr zur „Öffnung“ kommt, sondern zur Abwicklung des Fonds.

Die hier vertretenen Mandanten behaupten alle samt, dass sie weder von Beratern der Allianz, noch denjenigen der damaligen Dresdner Bank auf die vorgenannten Tatsachen hingewiesen wurden. Sie erklären, dass sie diese Kapitalanlage nicht erworben hätten, wenn ihnen jemand diese mögliche Entwicklung bei Erwerb aufgezeigt hätte. Da insbesondere gegenüber sicherheitsorientierten Anlegern das Produkt beworben wurde, ist die Katerstimmung bei denen besonders groß.

Wir prüfen für unsere Mandanten in jedem Einzelfall die Chancen und Möglichkeiten aus der Zwangslage schadlos herauszukommen. Insbesondere prüfen wir auch unter dem Aspekt der Beweisbarkeit, Rückabwicklungsansprüche der Anleger gegen die ehemalige Beraterbank, bzw. deren Rechtsnachfolgerin, die Commerzbank AG.