SPARKASSEN GEBEN ZU WENIG ZINSEN

Bundesweit stellt sich das Problem, dass Sparkassen langfristige Sparverträge zu gering zum Nachteil der Sparer verzinsen.

In den neunziger Jahren schlossen viele Sparer mit Sparkassen bundesweit Sparverträge über Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Dabei wurde eine günstige Verzinsung versprochen. Mit Hinzurechnung von Prämien nach bestimmten Staffeln wurde den Sparern eine satte Rendite für monatliche Einzahlungen in Aussicht gestellt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat derartige Sparverträge durch renommierte Sachverständige überprüfen lassen und musste feststellen, dass die Sparkassen bei der Verzinsung ausserordentlich „knausrig“ waren.

Es stellte sich nämlich heraus, dass die Sparkassen viel zu geringe Zinsen gutschrieben, so dass Zinsfehlbeträge von einigen bis mehreren tausend Euro für die jahrelangen Laufzeiten ermittelt wurden.

Rechtsanwalt Vogelskamp zieht gegen die Praktiken der Sparkassen und Stadtsparkassen als Anwalt der Verbraucher vor Gericht.

Dabei geht es zum einen um die Feststellung, dass der von den Sachverständigen der Verbraucherzentrale Sachsen zur Berechnung zugrunde gelegte Referenzzins WX 4260 nach Vorgaben der Bundesbank Anwendung findet, zum anderen die Einzelberechnung der Sachverständigen, bezogen auf den Sparvertrag, zutreffend ist.

Das Amtsgericht Wuppertal ( 99 C 71/20 ) hat am 06.10.2020 in mündlicher Verhandlung an der Rechtsanwalt Vogelskamp für einen Sparer als Klägervertreter auftrat zu erkennen gegeben, dass es der Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen und letztlich auch dem Oberlandesgericht Dresden ( 5 MK 1/19 ), bezugnehmend auf BGH ( XI ZR 508/15 ) folgt und die Zinsreihe WX 4260 der Berechnung für „angemessene“ Zinsen zugrunde legen will.

Es handelt sich dabei um ein erstes positives Zeichen der Rechtsprechung für die Verbraucher/Sparer. Das eröffnet den Weg für Ansprüche der Sparer gegen Sparkassen in Form eines „Zinszuschlages“ nach Maßgabe der Berechnung der Verbraucherzentrale Sachsen.

Rechtsanwalt Vogelskamp vertritt bundesweit  benachteiligte Sparer gegen Sparkassen und Stadtsparkassen.

Von weiteren Erfolgen vor Gericht wird Rechtsanwalt Vogelskamp hier künftig berichten.