CCC VERMÖGENSVERWALTUNG UNTERLIEGT VOR DEM AMTSGERICHT KÖPENICK

Das Amtsgericht Köpenick wies eine Klage der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Sitz in München, aus abgetretenem Recht nach der Firma Excalibur Tatarelis gegen einen von Rechtsanwalt Vogelskamp vertretenen Mandanten ab. Die „CCC“ klagt gegenwärtig vor mehreren Gerichten bundesweit angebliche Ansprüche aus Vermittlungsvereinbarungen aus den frühen 2000er Jahren ein. So auch im jüngsten Fall aus einer Vermittlungsvereinbarung eines Mandanten des Rechtsanwaltes Richard Vogelskamp, Wuppertal,geschlossen mit der Firma Excalibur Tatarelis aus dem Jahre 2003. Der der Vermittlung zugrunde liegende Versicherungsvertrag mit der Atlantic Lux Lebensversicherung AG war seit 2006 ausser Kraft. Dennoch berühmte sich die vor Gericht klagende „CCC“, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel,Kohwagner u. Kollegen des Anspruches aus der „Nettopolice“.

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies die Klage gegen den von Rechtsanwalt Vogelskamp vertretenen Mandanten im Verfahren – 6 C 98/19 – ab. Die Begründung für die Klageabweisung lautete: Fehlerhafte Beratung des Anlegers durch den Anlagevermittler.

Eine Verteidigung gegen die Ansprüche der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft aus dem abgetretenen Recht halten wir für erfolgversprechend. Dabei sind mehrere Einwendungsgründe aus rechtlicher Sicht gegen die weit mehr als zehn Jahre alten Forderungen erfolgreich vorzubringen.

Rechtsanwalt Richard Vogelskamp ist seit Jahren gegen die oftmals rechtlich zweifelhaften Ansprüche der Vermittlungsunternehmen aus den sogenannten Nettopolicen tätig. Eine Reihe gerichtlicher Erfolge wurden erzielt. Das Obsiegen im Verfahren vor dem Amtsgericht Köpenick ist ein weiterer Meilenstein.