Die CHARISMA IMMOBILIENVERWALTUNGS GMBH

vertreibt seit 2005 atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen. Dabei handelt es sich um eine besonders riskante Anlageform, bei der ein Totalverlust des angelegten Geldes möglich ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag müssen die Rateneinlagen sogar dann weiter gezahlt werden, wenn die Firma bereits insolvent ist. Der Anleger hat keinen Einfluss auf die Verwendung der Gelder und ist auf Gedeih und Verderb vom Handeln der Geschäftsführung abhängig. Der Bundesgerichtshof fordert deshalb nicht umsonst, dass eine sehr umfassende Risikobelehrung bei solchen Beteiligungen zu erfolgen hat.

Kaum zu glauben ist, wie betroffene CHARISMA-Anleger die Anlagegespräche schildern. Danach redet der CHARISMA-Vertrieb bereits bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Riester-Renten der Betroffenen schlecht und bietet an, diese für den Betroffenen zu kündigen, damit die so freigewordenen Gelder in die viel riskantere Beteiligung bei CHARISMA fließen können.

Sollten Sie Probleme mit der Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Richard Vogelskamp mit Rat und Tat zur Seite.

Nehem Sie Kontakt auf über Telefon :0202/300303 oder per E-Mail :info@rechtsanwalt-vogelskamp.de